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E R Z G E B I R G E

Grundstufe im Berufsbereich Konditor (m/w/d)

  • Berufsbild

    Konditoren und Konditorinnen wählen die Zutaten für die Herstellung von Konditoreiprodukten wie Torten, Kuchen, Pralinen, Süßspeisen, Party- oder Käsegebäck aus, berechnen die benötigten Mengen und wiegen bzw. messen diese ab. Dann verarbeiten sie die Ausgangsstoffe per Hand oder mithilfe von Maschinen und Geräten. Sie mischen, portionieren und formen die Massen, etwa Teige, geben weitere Zutaten wie vorbereitetes Obst nach Rezept hinzu und geben alles in Backformen oder auf Backbleche. Nach dem Backen garnieren, glasieren oder zuckern Konditoren und Konditorinnen die Waren, z.B. Torten und Gebäck. Außerdem wirken sie bei der Warenpräsentation im Laden, beim Verkauf der Konditoreiwaren und der Kundenberatung mit.

  • Einsatzfelder

    Konditoren und Konditorinnen arbeiten in erster Linie

    • in Backstuben

    Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

    • in Verkaufsräumen und in zu Konditoreien gehörigen Cafés
    • in Produktionshallen (bei Beschäftigung in der Industrie)
    • in Kühl- und Lagerräumen

     

     

  • Weiterbildungsmöglichkeiten

    • Konditor- oder Bäckermeister 
    • Studium, z.B. Lebensmitteltechnologie oder Ernährungswissenschaften
  • Voraussetzungen

    Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben. 
    Die Betriebe stellen überwiegend Ausbildungsanfänger mit Hauptschulabschluss ein. 
    Beim Umgang mit Lebensmitteln benötigt man eine Belehrung und eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes.

  • Unterrichtsorganisation

    Die Berufsschule gliedert sich in eine Grundstufe und eine Fachstufe. Die Grundstufe dauert ein Jahr. Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet in Blockform statt.

  • Praktika

    nicht vorgesehen

  • Bewerbung

    Voraussetzung für den Zugang zu einer dualen Ausbildung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die Anmeldung der Auszubildenden am BSZ1 Erzgebirge erfolgt nach Lehrvertragsabschluss schriftlich durch die Ausbildungsbetriebe. Bei der Anmeldung ist das letzte Zeugnis der zuletzt besuchten Schule in beglaubigter Kopie einzureichen.