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E R Z G E B I R G E

Berufsgrundbildungsjahr - Gesundheit und Soziales

  • Allgemeines

    Das Berufsgrundbildungsjahr wird im Rahmen der schulischen Vollzeitausbildung als erstes Ausbildungsjahr durchgeführt. Du bist also die ganze Woche in der Berufsschule. Aber keine Bange, Du musst nicht nur im Klassenzimmer rumsitzen und Däumchen drehen.
    Die meiste Zeit wirst Du in der Fachabteilung verbringen und hantieren. Da kannst Du schon ins schwitzen geraten. Garantiert! Aber es bringt Dir auch was. Findest Du in der Zwischenzeit eine geeignete Lehrstellen in einer Firma, so wird Dir die Unterrichtszeit auf das erste Lehrjahr angerechnet. Also keine vertane Zeit.

  • Voraussetzungen

    • mindestens Hauptschulabschluss
    • gesundheitliche Eignung
    • akzeptable körperliche Belastbarkeit
  • Unterrichtsorganisation

    Vollzeit
     

  • Unterrichtsfächer

    Sie nehmen am theoretischer Unterricht in allgemeinbildenden und berufsfeldspezifischen Fächern der Berufe teil. Praktische Ausbildung in den Werkstätten und Labors ergänzen den Unterricht und bereiten auf den Einsatz in einer Firma vor. Auch Tugenden des deutschen Handwerks werden vermittelt: "Pünktlichkeit, Ordnung und Beharrlichkeit!"

  • Praktika

    Während der Ausbildung wird ein Betriebspraktikum durchgeführt. 
    Angebote dazu kann mann auch über das BSZ erhalten.

  • Bewerbung

    Siehe Infobox

  • Gibt es einen Unterschied zum Berufsvorbereitungsjahr?

    Ja, für das BGJ benötigt man einen Haupt- oder Realschulabschluss.

  • Ist so eine vollzeitschulische Ausbildung nicht sehr eintönig und trocken?

     Nein, denn an zwei Tagen der Woche findet die praktische Ausbildung in der Bauhalle bzw. der Zimmerei statt.

    Außerdem muss ein dreiwöchiges Praktikum absolviert werden. Ich suche mir dazu einen Praktikumsbetrieb möglichst im Baubereich aus. Da kann ich gleich mal testen, ob mir diese Tätigkeiten gefallen.

    Wie schätzt du deine Chance ein, im nächsten Jahr eine Lehrstelle zu erhalten? Wenn ich gute Leistungen erreiche und meinen zukünftigen Chef durch praktische Fähigkeiten überzeugen kann, nicht schlecht. Er könnte mich sogar ins zweite Lehrjahr übernehmen.

  • Wie sieht es denn mit der Bezahlung aus?

    Schließlich hat man ja Aufwendungen für Schulmaterialien und die Fahrt zur Schule! 
    Leider gibt es im BGJ kein Lehrlingsentgelt! 
    Für den Schulweg bekommt man aber einen Schülerfahrausweis, für den nur ein geringer monatlicher Eigenanteil zu leisten ist. 
    Bei Bedürftigkeit kann Bafög gezahlt werden.

  • Gibt es Urlaub?

    Für BGJ-Schüler gilt die Ferienregelung des Landes Sachsen. So kommt man in den Genuss vieler freier Tage zur Erholung. Einen Teil davon werde ich mit Ferienarbeit verbringen, um mein Taschengeld aufzubessern. Und vielleicht ergibt sich ja daraus auch die Chance auf einen Ausbildungsplatz.